Interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerks Recht und Religion der Universität Basel: «Konstellationen von Recht und Religion: Interdependenzen revisited»
12. – 13. Februar 2026, Universität Basel
Ziel der Tagung ist es, das «und» weiter zu durchdenken, mit dem «Religion» und «Recht» zueinander in Beziehung gesetzt werden: Welche unterschiedlichen Konstellationen sind angesprochen, wenn es um Recht und Religion geht?
Hierfür zielt die Tagung darauf ab, die Verschiedenheit der Konstellationen jenseits gängiger Verhältnissetzungen sichtbar zu machen. Die «Interdependenzen von Recht und Religion», die dem ersten Workshop (2012) und der daraus folgenden gleichnamigen Publikation den Titel gaben, sollen dadurch systematisch weiter aufgeschlüsselt werden.
Im Sinne einer systematisierenden Heuristik, lassen sich vier Formen der Konstellationen zwischen «Religion» und «Recht» unterschieden:
(1) Recht und Religion als getrennte, sich gegenüber, und bisweilen in unterschiedlichem Grade konflikthaft entgegenstehende Felder der Gesellschaft.
(2) Religion innerhalb von Recht bezeichnet die Art und Weise, wie innerhalb eines konkreten (staatlichen) Rechtsystems «Religion» verhandelt, definiert und bearbeitet wird.
(3) Recht innerhalb von Religion zielt auf den Bezug zum Recht, rechtliche Formationen und Praktiken innerhalb konkreter religiöser Traditionen oder Organisationen.
(4) Kongruenzen zwischen dem, was unter den Kategorien Recht und Religion gefasst wird als eine weitere Art der Relation, bei der die Aushandlung der Grenzen und Überlagerungen der beiden Felder selbst zum Thema gemacht wird.
An dieser heuristischen Systematik orientiert sich die inhaltliche Strukturierung der Veranstaltung. Die Unterscheidung der Konstellationen hält die inhaltliche Besetzung der beiden Kategorien «Religion» und «Recht» offen. Beide am empirischen Fall zu spezifizieren vertieft das Verständnis der Vieldimensionalität der diskutierten Relationen. Denn das interdisziplinäre Gespräch zwischen Religionswissenschaft (und angrenzenden Disziplinen) sowie der Rechtswissenschaft zeigt, dass die Vieldeutigkeit des Begriffs «Recht» der Vieldeutigkeit des Begriffs «Religion» in nichts nachsteht.

