Bachelorprüfung

Die Bachelorprüfungen sind schriftliche Prüfungen. In beiden studierten Fächer legt man eine vierstündige Prüfung ab.

In der Religionswissenschaft werden für die Prüfungsfragen drei Themen gewählt aus den Modulen

 Religionskomparatistik, Religionstheorie und Religionsgeschichte

Die Prüfungsfragen werden aufgrund der Literatur und der Fragestellung des Studenten von dem/der Prüfenden erstellt. Zu der Literatur gehören Aufsätze, Monographien, Essays, Kapitel und Aufsätze aus Sammelbänden.

Empfehlung: Sprechstunde mit möglichen Prüfenden bereits zwei Wochen vor Prüfungsanmeldung (Termine) organisieren.

Zur Themenfindung lohnt es sich, die eigenen Lehrveranstaltungen aus den Modulen zu rekapitulieren und zu recherchieren, welche Lehrveranstaltungen auch in der Vergangenheit in diesen Modulen angeboten wurden.

Für die Anmeldung zur BA-Prüfung sind 60 KP in beiden Prüfungsfächern und die Seminararbeiten erforderlich.

"Zur Bachelorprüfung in einem Studienfach wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 60 KP im Studienfach erworben hat und die im Studienplan vorgesehene Anzahl bewerteter Seminararbeiten nachweisen kann." (Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium)

Seit 2019 können die Bachelorprüfungen für beide Studienfächer getrennt geschrieben werden, d.h. in unterschiedlichen Prüfungssessionen.

Masterarbeit in Religionswissenschaft

Planst du schon eine Masterarbeit und hast die Auflagen dafür schon erfüllt?

Jedes Semester gibt es ein Zeitfenster, in dem du deine MAsterarbeit anmelden kannst. Dafür musst du einen Studienvertrag Masterarbeit ausfüllen, mit dem Titel der geplanten Masterarbeit und mit den Unterschriften von Referent:in und Korreferent:in (Erst- und Zweitbetreuer:in). Diese Personen müssen promoviert sein und mindestens eine Person muss eine Professur der Phil.-Hist. Fakultät an der Universität Basel innehaben. Ausnahmen dazu werden auf Antrag durch den/die Studiendekan:in gewährt.

Die Masterarbeit wird im Zeitraum von ungefährt neun Monaten geschrieben. Man kann sich während der Masterarbeit aber nicht beurlauben lassen, sondern muss wie gewohnt immatrikuliert sein. In der Regel ist eine Masterarbeit 70–90 Seiten lang, aber exakte Erwartungen müssen mit den Betreuer:innen im Vorfeld abgesprochen werden!

Die Arbeit muss bei den Betreuer:innen direkt eingereicht werden. Eine Betreuungsperson muss diese Abgabe auch schriftlich bestätigen. Dazu muss auch eine Erklärung abgegeben werden.

Alle Details dazu findet man in der Ordnung der Phil.-Hist. Fakultät.

Masterprüfung

Die Masterprüfungen sind mündliche Prüfungen. In beiden studierten Fächer legt man eine Prüfung ab.

In der Religionswissenschaft werden für die Prüfungsfragen drei Themen gewählt aus den Modulen

 Religion, Narration und Medien; Alternative Religionsgeschichte; Religion, Ökonomie und Recht; Religionskomparatistik

Die Prüfungsfragen werden aufgrund der Literatur und der Fragestellung des Studenten von dem/der Prüfenden erstellt. Zu der Literatur gehören Aufsätze, Monographien, Essays, Kapitel und Aufsätze aus Sammelbänden.

Empfehlung: Sprechstunde mit möglichen Prüfenden bereits zwei Wochen vor Prüfungsanmeldung (Termine) organisieren.

Zur Themenfindung lohnt es sich, die eigenen Lehrveranstaltungen aus den Modulen zu rekapitulieren und zu recherchieren, welche Lehrveranstaltungen auch in der Vergangenheit in diesen Modulen angeboten wurden.

Für die Anmeldung der Master-Arbeit sind 20 KP in beiden Fächern und die obligatorische Seminararbeit im betreffenden Fach erforderlich.

"Zur Masterarbeit in einem Studienfach wird zugelassen, wer
a) zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 20 KP in beiden Studienfächern zusammen erworben und allfällige Auflagen erfüllt und die Sprachnachweise erbracht hat und
b) mindestens eine der obligatorischen Seminararbeiten in dem Fach nachweisen kann, in dem die Masterarbeit geschrieben wird."

(Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium)

Für die Anmeldung zu den MA-Prüfungen  sind jeweils 25 KP im prüfenden Fach und die obligatorische Seminararbeit erforderlich.

"Zur Masterprüfung in einem Studienfach wird zugelassen, wer kumulativ
a) 25 Kreditpunkte in diesem Fach erworben hat,
b) mindestens eine der obligatorischen Seminararbeiten im Fach nachweisen kann,
c) allfällige Auflagen erfüllt sowie
d) allfällige Sprachnachweise erbracht hat."

(Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium)

 

Beachten Sie, dass nun die Anmeldung zu den Master-Prüfungen nicht mehr an die Abgabe der Masterarbeit gebunden ist.

Ab 2019 können die Master-Prüfungen für beide Fächer in verschiedenen Prüfungssessionen abgelegt werden (müssen nicht mehr im selben Semester liegen)

 

Zeitmanagement

Machen Sie zeitig vor oder zu Semesterbeginn einen Termin mit ihrem gewünschten Prüfenden aus, damit Sie sich fristgerecht anmelden können. Für alle Anmeldungen und Abgaben werden Fristen und Termine durch die Phil.-Hist. Fakultät gestellt.

Überlegen Sie sich vor der ersten Besprechung schon ihre Themen und mögliche Literatur. Die definitive Fragestellung und eine feste Literaturliste sollten Sie dann im Verlauf des Semesters entwickeln, auch mit Input ihres Prüfenden. Vereinbaren Sie mit dem/der Prüfenden, wieviel und welche Literatur Sie für ihre Themen verwenden.

Für die Anmeldungen (BA, MA und MA-Arbeit) stellt die Phil.-Hist. Fakultät die Anmeldeformulare zur Verfügung.